Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe!
Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen
Vor der
Geburt;
Vorsorge-Untersuchungen laut Mutterschaftsrichtlinien
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Beratungen, auch telefonisch
Geburtsvorbereitung, maximal 14 Stunden
Nach der
Geburt;
Wochenbettbetreuung
Rückbildung, maximal 10 Stunden
Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Leistungsangebote, die Sie individuell erfragen können.